Beamtenrecht

Das Beamtenrecht umfasst alle Regelungen von der Vorbereitung, der Besetzung, dem Beginn, der Ausübung und der Beendigung eines Amtes im öffentlichen Dienst. Gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Dienstherrn, ist das Rechtsverhältnis der Beamtinnen und Beamten durch die Begriffe Ernennung, Beförderung, Versetzung, Abordnung, Umsetzung und Ruhestand geprägt, gegenüber jedem Dritten auch durch die Begriffe der leistungsbezogenen Vergütung, der Amtshaftung und der Privatisierung ursprünglich rein öffentlicher Leistungen. Rechtsanwalt Koehn weiß, dass das Beamtenrecht zunehmend richterlichen Entscheidungen unterworfen und die Zeit kaum zu überprüfender Sonderrechtsverhältnisse vorbei ist. Die Ausweitung des Arbeitnehmerschutzes im öffentlichen Dienst, die wachsende Zahl der Konkurrentenklagen von Mitbewerbenden und die Ansprüche des Dienstherrn bei Fehlern seiner Beamtinnen und Beamten sind Beispiele hierfür.

Die Ausübung „hoheitsrechtlicher Befugnisse“ als ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist grundlegend in Art. 33 des Grundgesetzes (GG) geregelt; desgleichen der Zugang aller Bundesbürgerinnen und -bürger zu jedem öffentlichen Amt. An der Schnittstelle zwischen Bürger und Amt entstehen nicht selten Spannungen, teils aus Mangel an Erfahrung einer Behörde gegenüber, teils aus Unsicherheit über die in behördlicher Sprache dargebotenen Inhalte. Rechtsanwalt Koehn tritt an der Schnittstelle vermittelnd ein. Er schafft Transparenz und zeigt Möglichkeiten zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit Behörden.

Die subtile Kenntnis der Rechtsprechung der örtlichen Verwaltungsgerichte, der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts zu den oft strittigen Fragen der angemessenen Besoldung, der Beurteilungen aus Anlass der Bewerbung und eines effektiven Konkurrentenrechtsschutzes ist Voraussetzung für eine erfolgreiche anwaltliche Vertretung und Beratung, denn hier gehört Wandel zur Geschäftsgrundlage.

Nur skizzenhaft zu umreißen ist der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Koehn mit den folgenden Stichpunkten aus dem Bereich des Beamtenrechts:

  • Einstellung
  • Anstellung
  • Beförderung
  • Beurteilung
  • Versetzung
  • Abordnung
  • Umsetzung
  • Beamte auf Probe und auf Widerruf
  • Nebentätigkeit
  • Lebenszeitverbeamtung
  • Entlassung
  • Fürsorge und Schutzpflicht des Dienstherrn
  • Personalakten
  • Dienstunfall
  • Dienstfähigkeit
  • Dienstunfähigkeit
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Besoldung
  • Bezüge
  • Versorgung
  • Leistungsstufen, -prämien, -zulagen,
  • Tarifvertrag
  • Konkurrentenschutz
  • Stellenbewertung
  • Leistung
  • Eignung
  • Befähigung
  • Beurlaubung,
  • Pensionierung
  • Verrentung
  • Ruhestand
  • Amt
  • Dienstpflichten,
  • Berufung
  • Bescheidung
  • Widerspruch
  • Klage und einstweiliger Rechtsschutz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit