Schulrecht

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Schulrecht Berlin

Schule betrifft jeden. In kaum einem anderen Bereich des Öffentlichen Rechts ist nach der langjährigen Erfahrung des Rechtsanwalts Koehn der Beratungsbedarf von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitungen und privaten wie staatlichen Schulträgern derart rasant gewachsen. Rechtsanwalt Koehn nimmt sich mit Blick auf einander abwechselnde Reformen des Schulrechts und die individuellen Interessen der an der jeweiligen Schulbildung Beteiligten verstärkt seit 2002 Ihrer Fragen zur Schule und deren Verrechtlichung an.

Rechtsanwalt Koehn berät Schulträger sowie Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Umsetzung der schulgesetzlichen Anforderungen, das Lehrpersonal und Eltern, gelegentlich auch Schülerinnen und Schüler bei der Anwendung von Ordnungsmaßnahmen, der Regelungen zur Gefahrenabwehr und im sicheren Verwaltungsverfahren und vor allem die Erziehungsberechtigten und Eltern bei dem Zugang zur gewünschten öffentlichen Schule. Die selbstverständlich interessengeleitete anwaltliche Vertretung sollte nach Ansicht des Rechtsanwalts Koehn dabei eine Entlastungswirkung haben und auf Vermittlung, Einvernehmen und Schutz der Mandanten zielen. Gelingt keine außergerichtliche Lösung, steht der Weg vor das Verwaltungsgericht immer noch offen.

„Wie ermögliche ich meinem Kind eine leistungsorientierte, wettbewerbsfähige, nachhaltige und gleichzeitig bedürfnisgerechte Schulbildung?“

Bei vielen Eltern dürfte diese Frage eine zentrale und fortwährende Rolle in der Kindeserziehung spielen. Vorangetrieben von zahlreichen Strukturreformen im Bildungssystem avanciert diese Überlegung vor allem in Großstädten wie Berlin mehr und mehr zu einer schier unüberwindbaren Hürde. Sie stellt Eltern wie Kinder gelegentlich auf eine zähe Belastungsprobe. Bei der Auswahl geeigneter Lernbedingungen gewinnen heutzutage die verschiedensten Aspekte an Bedeutung:

  • frühzeitige Förderung von leistungs- und hochbegabten Schülerinnen und Schülern
  • besondere Förderung der Fremdsprachen-, Medial- und Sozialkompetenz
  • Abitur nach dem G8- oder G9-Modell
  • projektorientiertes Lernen
  • Schnellläuferoption
  • Ganztagsbetreuung
  • sport- und gesundheitsbezogene Lernkonzepte
  • Inklusion und Sozialengagement

Mit dem Gedanken, dem Nachwuchs unter optimalen Voraussetzungen schon frühestmöglich den Weg für das spätere Berufsleben zu ebnen, steigt vor allem in den zentral gelegenen kinderreichen Bezirken Berlins die Nachfrage nach ungewöhnlichen, individuellen, in den eigenen Alltag passenden und innovativen Lernmodellen. Fällt die Wahl dabei auf besonders begehrte Einrichtungen, scheint die Liste von Gründen, an denen die gewünschte Beschulung scheitert kann, lang.

So sind Fälle die Regel, in denen das Schulamt auf einer strikten Einhaltung des Einzugsbereichs der Schulen beharrt oder spezielle Auswahlverfahren einen einheitlichen Anforderungsmaßstab definieren sollen, aber meistens gar nicht dazu geeignet sind, eine klare Differenzierung vorzunehmen. Darüber hinaus sorgen wenig transparente Quotenregelungen und scheinbar willkürliche, zwischen dem Schulgesetz und dem Tatsächlichen pendelnde Aufnahmekapazitäten für ein Bild vom Berliner Bildungsapparat, das manchmal gut gewollt, aber selten gut gemacht ist.

Wider dem Kriterium der Rechtsprechung „Kurze Beine brauchen kurze Wege“ verhalten sich die Bezirksschulverwaltungen insbesondere in Bezug auf die Grundschulen – zum Teil aus purer Finanznot und von ihnen nicht zu vertretenen Fehlplanungen – alles andere als förderlich und tragen mit der Zusammenlegung oder Verkleinerung von Einzugsgebieten im Stadtzentrum gerade nicht zu einer Entschärfung der stetig wachsenden Problematik des pädagogischen staatlichen Unterangebots bei.

Bestimmte Grund- und Sekundarschulen und vor allem Gymnasien unter staatlicher Trägerschaft treten in Berlin wegen der großen Anzahl von Interessenten bei vergleichsweise geringer Kapazität zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern immer wieder in Erscheinung. Bei den Gymnasien handelt es sich unter anderem um:

  • die Beethoven-Oberschule (Lankwitz)
  • das John-Lennon-Gymnasium (Mitte)
  • das Albrecht-Dürer-Gymnasium (Neukölln)
  • das Emmy-Noether-Gymnasium (Köpenick)
  • das Carl-von-Ossietzki-Gymnasium (Pankow)
  • das Archenhold-Gymnasium (Niederschönweide)
  • das Friedrich-Engels-Gymnasium (Reinickendorf)
  • das Schadow-Gymnasium (Zehlendorf)
  • das Dathe-Gymnasium (Friedrichshain)
  • das Fichtenberg-Gymnasium (Steglitz)
  • die Heinrich-Hertz-Oberschule (Prenzlauer Berg)
  • die Georg-Friedrich-Händel-Oberschule (Prenzlauer Berg)
  • das Otto-Nagel-Gymnasium (Marzahn-Hellersdorf)
  • das Gymnasium Steglitz
  • das Arndt-Gymnasium (Zehlendorf)
  • die Heinz-Berggruen-Schule (Charlottenburg)
  • die Johann-Gottfried-Herder-Oberschule (Lichtenberg)
  • die Humboldt-Oberschule (Reinickendorf)
  • die Hildegard-Wegscheider-Oberschule (Wilmersdorf)

Im Bereich der Sekundarschulen treten im gleichen Maße besonders hervor:

  • die Sophie-Scholl-Schule (Schöneberg)
  • die Carl-Zeiss-Schule (Lichtenberg)
  • die Martin-Buber-Schule (Spandau)
  • die Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule (Mitte)
  • die Alexander-Puschkin-Schule (Lichtenberg)
  • die Wilma-Rudolph-Schule (Zehlendorf)
  • die Bettina-von-Arnim-Schule (Reinickendorf)
  • die Fritz-Karsen-Gemeinschaftsschule (Neukölln)
  • die Gutenberg-Schule (Lichtenberg)
  • die Anna-Seghers-Gemeinschaftsschule  (Treptow-Köpenick)
  • die Nelson-Mandela-Schule (Wilmersdorf)
  • die John-F.-Kennedy-Schule (Zehlendorf)
  • die Gustav-Heinemann-Schule (Marienfelde)
  • die Friedensburg-Schule (Charlottenburg)
  • die Kurt-Tucholsky-Schule (Pankow)
  • die Mildred-Harnack-Schule (Lichtenberg)
  • die Kurt-Schwitters-Schule (Pankow)

Noch weitgehend auf die Bezirke Mitte, Pankow und Tempelhof-Schöneberg beschränkt sind die Schwierigkeiten der Einschulung in einer nahegelegenen, verlässlichen und den Ausbildungswünschen entsprechenden Grundschule. Alljährlich zeigt sich, dass nicht alle ABC-Schützen ihrem Wohnort oder ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend Aufnahme an den folgenden Grundschulen finden:

  • Grundschule am Arkonaplatz
  • Europa-Schule in der Grundschule am Arkonaplatz
  • Papageno-Grundschule
  • Grundschule am Koppenplatz
  • Kastanienbaumgrundschule
  • Grundschule am Teutoburgerplatz
  • Thomas-Mann-Grundschule
  • Grundschule am Kollwitzplatz
  • Schule am Senefelderplatz
  • Modersohn-Grundschule
  • Paul-Klee-Grundschule

Nicht selten ist das Missverhältnis von hohen Bewerberzahlen und begrenzten Kapazitäten auch rechtlich relevant. Undurchsichtige Ablehnungskriterien, Nichtauslastung schulischer Kapazitäten, ungerechtfertigte Benachteiligung zulasten der Schulpflichtigen oder die schlichte Verwehrung der Beschulung trotz bestehender Ansprüche bringen gerade Eltern schnell an ihre Grenzen und machen die Inanspruchnahme juristischen Beistands oftmals sinnvoll. Schließlich ist das Erziehungsrecht verfassungsrechtlich geschützt, schließlich können über individuelle Fertigkeiten, Fähigkeiten und Wünsche der Kinder deren Mütter und Väter besser als alle anderen befinden.

Rechtsanwalt Koehn steht Ihnen in dieser Problemlage als versierter Ansprechpartner, Problemlöser und Berater zur Seite. Zurückblicken kann er hierbei auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der verwaltungsrechtlichen Praxis des Schul- und weiterführenden Bildungsrechts.

Die schulrechtlichen Aufgabenbereiche von Rechtsanwalt Koehn umfassen sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen.

Präventive Maßnahmen:

Vor Beschreitung des Rechtswegs bietet sich meist eine umfangreiche Analyse der Sachlage an. Hierbei verschaffen wir uns anhand der Bewerberzahlen auf freie Plätze aus den Vorjahren einen Überblick über die gegebenen Kapazitäten und können auf dieser Basis eine individuelle Prognose für die Entwicklung im ausgewählten Schulbezirk erstellen und die geeigneten Schritte für das weitere Verfahren abstimmen. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist so möglicherweise vorzubeugen.

Im weiteren Verlauf begleitet Sie Rechtsanwalt Koehn auch im Anmelde- und Aufnahmeverfahren sowie bei Umschulungsanträgen.

Reaktive Maßnahmen:

Erzielen die vorausgegangenen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung, sondern resultieren in einem Ablehnungsbescheid, rückt dieser in den Fokus des weiteren Vorgehens. Die Annahme an der Wunschschule wird bei überschrittener Kapazität der Schule und einer Überzahl von Bewerbern häufig aus den immer gleichen Gründen versagt: ein nicht bestandenes Auswahlverfahren, eine von vornherein unzureichende Prüfungsbilanz und sich daraus ergebende Schulempfehlung oder schlichtweg das falsche Einzugsgebiet.

Ein Vorgehen gegen den Ablehnungsbescheid erfolgt in mehreren Schritten. Das übliche Rechtsmittel ist zunächst der Widerspruch. An erster Stelle wird überprüft, ob die schulischen Kapazitäten überhaupt richtig bemessen und ausgeschöpft wurden. In einigen Fällen erweist sich allerdings auch das Auswahlverfahren als fehlerhaft. Als Grundlage für das Auswahlverfahren an Ober- und Sekundarschulen dienen üblicherweise die zuvor erbrachten Prüfungsleistungen in der Grundschulphase und die daran ausgerichtete (Ober-)Schulempfehlung. Auch diese Grundlagen können bei fehlerhafter Bewertung einen hinreichenden Ansatzpunkt für Widerspruch, Klage und einen neuen Antrag bilden.

Schule betrifft jeden, muss aber kein Anlass zur hilflosen Betroffenheit sein.