Hochschulrecht

Rechtsanwalt Koehn weiß aus langjähriger Erfahrung, dass Angebot und Nachfrage auch den Hochschulbetrieb bestimmen. Er berät und vertritt Sie, wenn Sie lernen, lehren, forschen oder möglichst unabhängig Wissen schaffen wollen.

Die Fragen der Auswahl, der Zulassung, der Förderung und der Leistungsbewertung im Hochschulwesen sind selten unstrittig. Zwar gewährt das Hochschulrecht der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf die europäische Einigung und der Bundesländer mit Blick auf Wettbewerb und Vergleichbarkeit für Studierende und Studienwillige eine Orientierungsgrundlage, jedoch sind Entscheidungswege und Zuständigkeitsbereiche meist schwer zu erfassen. Hier kann Rechtsanwalt Koehn helfen, Bewegung in die Angelegenheit zu bringen.

Der Reformprozess um Bachelor und Master, die weitgehende Aufgabe der traditionellen Diplome und wechselvolle Gewichtung staatlicher Examen stellen die Hochschulen, die Lehrbeauftragten und die Studierenden vor erhebliche Herausforderungen. Die Anpassungen und Überleitungen der Studien-und Prüfungsordnungen gelingen nur an wenigen Hochschulen und in wenigen Fachbereichen. Das Studium und der Lehr- oder Forschungsauftrag bieten ganz praktische Fallstricke, sowohl für die einzelnen Hochschulgruppen als auch für die mit der Koordination beauftragte Hochschulverwaltung.

Das gilt auch für Europas größtes Krankenhaus, die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Sie ist mit ihrer 300-jährigen Geschichte nach wie vor begehrte Ausbildungsstätte angehender Medizinerinnen und Mediziner. Mit über 1.000 Forschungsprojekten ist die Fakultät der Charité zudem maßgeblich für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Von den juristischen Spannungen, die sich aus der Gemengelage eines Forschungsstandorts, der gleichzeitig ein gewinnbringendes Haus der Patientenversorgung sein will, ergeben, können nicht nur Chefärztinnen und -ärzte und Universitätsprofessorinnen und -professoren, sondern auch die meisten wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Verwaltungskräfte berichten.

Das Hochschulrecht beginnt in der Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Koehn für viele Mandantinnen und Mandanten mit der Hochschulzulassung und dem dringenden Wunsch, ein bestimmtes Fach an einer guten oder begehrten Hochschule zu studieren. Dann stellen sich Fragen nach der Studienplatzkapazität, nach den Zulassungskriterien wie dem Numerus clausus und der Bestenauslese, nach Wartezeiten und Bewerbungsformalien, nach zentraler und lokaler Bewerberauswahl und Studienplatzvergabe. Und nach wiederholter Ablehnung stellt sich die oder der Studienwillige die Frage: Kann ich mich einklagen? Antworten gibt Ihnen diesbezüglich Rechtsanwalt Koehn.

Mit den folgenden Stichpunkten kann das Tätigkeitsfeld des Hochschulrechts nur angedeutet werden:

Hochschule, Fachhochschule, Universität, Studium, Studierende, Fachbereich, Fakultät, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten, Professorinnen, Ausstattung der Professur, Lehre, Forschung, Wissenschaft, Grundausstattung, Haushalt, öffentliche Finanzierung, Leistungsorientierte Mittel, Drittmittel, Drittmittelfinanzierung, Kooperation mit Dritten, Public-Privat-Partnership, Hochschulverwaltung, Selbstverwaltung, Bildung, Akademien, Zeugnisse, Beurteilungen, Kapazitäten, Berufungen, Satzungen, Dienstverhältnisse, Disziplinarmaßnahmen, Ablehnungsbescheide, Zulassungen und Zulassungsbescheide, Studienfachwechsel, Prüfungen, Immatrikulation, Exmatrikulation, Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, Promotion, Dissertation, Habilitation