besonderes Verwaltungsrecht

Bau- und Denkmalschutzrecht

Rechtsanwalt Koehn ist seit vielen Jahren im öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und im Rechtsbereich des Denkmalschutzes tätig.

Wer vorhat zu bauen, stößt schnell auf bürokratische Hürden. Schon bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben sind Richtlinien und Vorschriften zu beachten. Kann der Bau beginnen, ergeben sich oft weitere ungeahnte Schwierigkeiten, seien es Verzögerungen, Finanzierungsanpassungen, Mängel bei der Bauausführung. Das Bauen ist zudem den Aspekten des Umweltschutzes und der örtlichen Kompatibilität unterworfen, d. h., behördliche Auflagen und Nebenbestimmungen, mit denen z. B. störende Emissionen unterbunden werden sollen, schränken die verfassungsrechtlich garantierte Baufreiheit ein. Schon im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung, die ein effizientes Verfahren für alle Beteiligten sicherstellt.

Rechtsanwalt Koehn berät und vertritt Sie auch dann, wenn Ihr Eigentum denkmalgeschützt ist oder unter solch einen Schutz gestellt werden soll. Die Feststellung und Anfechtung der Denkmaleigenschaft, die Anordnungen der Denkmalschutzbehörden sind ohne eine versierte rechtliche Unterstützung meist schwer greifbar, verständlich, oder durchführbar.

Im öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie im Denkmalschutzrecht begegnen uns die folgenden Stichwörter:

  • Planung
  • Genehmigung
  • Richtlinien Bauvorschriften
  • Mängel
  • Verzögerungen
  • Finanzierungsanpassungen
  • Bauausführung
  • Umweltschutz
  • Auflagen und Nebenbestimmungen
  • Emissionen
  • Immissionen
  • Denkmalschutz
  • Denkmaleigenschaft
  • Denkmalschutzbehörde
  • Nachbarschutz
  • Drittwiderspruch
  • Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
  • Wertgutachten
  • Bodenwertsteigerung

Einbürgerungs- und Staatsangerhörigkeitsrecht

Ihren Fragen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und zur Staatsangehörigkeit nimmt sich in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Koehn mit in langjähriger Erfahrung gesammelten Kenntnissen an.

Die Regelungen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sind im steten Wandel und werden außerordentlich kontrovers diskutiert. Die Struktur des Aufenthalts- und Ausländergesetzes, seiner verschiedenen Aufenthaltstitel, pass- sowie visumsrechtlichen Bestimmungen, die Ergänzung durch z. B. arbeitsrechtliche Nebengesetze und zwischenstaatliche Übereinkommen erfordern eine besondere verwaltungsrechtliche Methodik.

Erfahrung im Umgang mit den behördlichen Erfordernissen bei Einreise, Aufenthalt und Ausreise fehlt Inländern zumeist ebenso wie den oft an sprachliche Hindernisse stoßenden Ausländern. Für den im Ausländerrecht tätigen Rechtsanwalt stellt sich immer die Aufgabe, die Ausländerin oder den Ausländer und ihre Angehörigen durch das Regelungsdickicht zu führen und ihren Grundrechten Geltung zu verschaffen.

Asylverfahren allerdings bearbeitet Rechtsanwalt Koehn nur in seltenen Ausnahmefällen.

Mit einigen Stichworten ist dieses Tätigkeitsgebiet des Rechtsanwalts Koehn auch wie folgt zu skizzieren:

  • Visum
  • Einreise
  • Ausreise
  • Abschiebung
  • Duldung
  • Grenzübertritt
  • Pass
  • Familienzusammenführung
  • befristete und unbefristete Arbeitserlaubnis
  • befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Fiktionsbescheinigung
  • Europäische Union (EU)
  • Sprachtest
  • Einbürgerungstest
  • Ausländerbehörde
  • Einbürgerungsamt
  • Staatsangehörigkeit
  • Mehrstaatigkeit
  • Reisedokument
  • Deutschtest
  • Anwartschaften
  • Rentenversicherung
  • Unterhalt