Liebe Eltern, Sie sind nicht allein!

Wenn Sie vom Schulamt einen Bescheid erhalten haben, mit dem Ihr Einschulungsantrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben und sollten sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten lassen. Die Ablehnung des Wunschschulplatzes trifft jedes Jahr Hunderte Familien, dennoch gibt es individuelle Möglichkeiten und oftmals einen Rechtsweg zum gewünschten Schulplatz.

Bereits ein paar abstrakte Zahlen aus der Berliner Senatsschulverwaltung lassen erkennen, dass ein Ablehnungsbescheid noch längst nicht alle elterlichen Wünsche und individuellen Vorstellungen erledigen muss.

Die offizielle Statistik* zur Einschulung in Berlin im Jahr 2021/2022:

Im Schuljahr 2021/22 wurden insgesamt 35.660 Schüler:innen neu eingeschult. 31.724 (89,0 %) der Schulanfänger:innen besuchen eine öffentliche Schule, 3.936 (11,0 %) eine Schule in freier Trägerschaft. Die überwiegende Mehrheit der neu Eingeschulten besuchte im Schuljahr 2021/22 eine Grundschule (88,6 %). Rund 9,6 % der neuen Erstklässler:innen besuchen eine Gemeinschaftsschule und rund 1,8 % eine Förderschule. Die Anzahl der Erstklässler:innen hat sich seit dem Schuljahr 2017/18 um 3.399 Schüler:innen erhöht, das entspricht einer Zunahme um 10,5 %.

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Eine spätere Einschulung ist durch die Zurückstellung von der Schulpflicht nach § 42 Abs. 3 SchulG möglich. Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag ebenfalls möglich, wenn das Kind im Zeitraum von Oktober des Einschulungsjahres bis März des Folgejahres geboren wurde und kein Sprachförderbedarf besteht. Als sonstige Kinder melden die Schulen aus dem Ausland zugezogene Kinder, die älter sind als das Einschulungsalter. Die neu eingeschulten Schüler:innen differenzieren sich im Schuljahr 2021/22 in 30.846 erstmalig schulpflichtige Schüler:innen (86,5 %), 3.894 nach der Zurückstellung von der Schulpflicht Eingeschulte (10,9 %), 694 Antragskinder (2,0 %) und 226 sonstige Kinder (0,6 %).

Im Schuljahr 2021/22 waren insgesamt 48,9 % der neu Eingeschulten Mädchen und 51,1 % Jungen. Während 415 Mädchen (59,8 %) den höheren Anteil in der Gruppe der Antragskinder ausmachen, sind es bei den Rückstellungen die Jungen mit einer Anzahl von 2.325 (60,9 %).

Die Zahl der im Schuljahr 2021/22 neu Eingeschulten in den Bezirken reicht von 2.517 in Spandau bis hin zu 4.412 Kindern in Pankow. Die Zahl der neuen Erstklässler:innen ist in den vergangenen Schuljahren in allen Bezirken gewachsen, am stärksten in Lichtenberg (+16 %) und in Charlottenburg-Wilmersdorf (+15 %), am geringsten in Mitte (+4 %) und Tempelhof-Schöneberg (+6 %).

*Quelle: „Blickpunkt Schule 2021/2022“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, abzurufen unter https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik/

Sie werden bemerkt haben, dass die Zahl der Schulen und Schulplätze in den vergangenen Jahren nicht so rasant zugenommen hat, wie der zügige Anstieg der Erstklässler:innen dies erfordert hätte. In manchen Stadtteilen herrscht ein erheblicher und zunehmender Mangel an guten und gut erreichbaren Schulplätzen. Das wird sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Also gilt es, Wege zu suchen, die im Fall eines Ablehnungsbescheides doch noch zum Wunschschulplatz führen.

Lassen Sie sich gern von der Fachanwaltskanzlei Koehn beraten.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein