Verbeamtung im Schuldienst von Berlin

Welche Lehrerinnen und Lehrer sollen in Berlin Beamtinnen und Beamte sein?

Mit dem Senatsbeschluss vom 22. März 2022 zur Rückkehr zur Verbeamtung wurde für die Lehrkräfte Berlins eine politische Grundsatzentscheidung getroffen. Gegenwärtig werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung der Bestandslehrkräfte geschaffen bzw. angepasst. Dies soll in Form eines umfangreichen Artikel-Gesetzes geschehen, das mit anderen beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmt werden muss. Sobald die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind, sollen die angestellten Bestandslehrkräfte, die die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen, vonseiten der Senatsverwaltung informiert werden. Mit anderen Worten: Mit Stand von Ende Oktober 2022 gibt es die gesetzliche Grundlage für die Verbeamtung der bereits angestellten Lehrkräfte Berlins noch nicht. Dennoch möchte Berlin gleich zu Beginn des Jahres 2023 attraktiv für jene sein, die Wert auf den Beamtenstatus legen.

Es bleibt spannend, ob die gesetzliche Grundlage, das geplante Artikel-Gesetz, dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht werden wird, insbesondere hinsichtlich der Altersgrenze und der bislang gewährten Ausgleichszulagen für Tarifbeschäftigte oder hinsichtlich der späteren Ruhegehälter. Als wahrscheinlich gilt, dass von der einen oder der anderen Lehrkraft die geplanten Regelungen als willkürlich und rechtlich angreifbar empfunden werden.

Was ging voraus?

2004 beschloss das Land Berlin, seine Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht mehr in das Berufsbeamtentum zu berufen. Die Pensionskasse sollte entlastet werden, die Beschäftigung nur noch im Anstellungsverhältnis und die Versorgung im Ruhestand durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Dieser Einsparungswille hatte erhebliche Folgen, insbesondere für den Wettbewerb der Bundesländer untereinander, denn die übrigen Bundesländer folgten diesem Beispiel bald nicht mehr und beließen es bei der Verbeamtung oder kehrten schnell zu dieser zurück. Ihren Beamtenstatus nahmen die Lehrerinnen und Lehrer mit, wenn sie nach Berlin wechselten und z. B. in Brandenburg fünf Jahre im Schuldienst gestanden hatten. Nach 18 Jahren der Fachkräftewanderung und einem unheilvollen Lehrkräftemangel allerorten kommt in Berlin nun auch die Rolle rückwärts. Lehrerinnen und Lehrer im Berliner Schuldienst sollen von nun an wieder Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin sein.

Was passiert aber mit tarifbeschäftigten Angestellten im Schuldienst und mit Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern?

Wer mit abgeschlossener Ausbildung und erfolgreicher Staatsprüfung sich erstmals als Lehrerin oder Lehrer für eine freie Stelle bewirbt, soll unmittelbar verbeamtet werden. So wie in allen anderen Bundesländern auch und ohne Umweg über das bisherige Anstellungsverhältnis. Wobei es in der Berliner Verwaltung eigentlich kein „ohne Umweg“ gibt.

Welche konkreten Voraussetzungen sind für die Verbeamtung im Berliner Schuldienst zu erfüllen?

Die Regelungen für ein Beamtenverhältnis in Berlin enthält das Berliner Landesbeamtengesetz (LBG). Dieses verweist zum einen auf das Beamtenstatusgesetz (das bundesweit gilt) und zum anderen auf die Laufbahnverordnungen. Im Hinblick auf die fachliche Eignung und die berufliche Qualifikation ist die Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) einschlägig. Wurde die abschließende Staatsprüfung in einem Lehramt erfolgreich im deutschen Inland abgelegt, ist die Sache simpel und nach der BLVO erfolgt die Einstellung in den Berliner Schuldienst regelmäßig als Beamtin oder als Beamter.

Altersgrenzen

Interessant wird es sein, welche Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis für Lehrerinnen und Lehrer gelten soll. Die Altersgrenze, die zum Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis gesetzlich festgelegt ist und auch gesetzlich geregelt sein muss, beträgt in der aktuellen Fassung des Landesbeamtengesetzes von Berlin von 2009 (LBG) 45 Jahre. Der Entwurf des Artikel-Gesetzes des Berliner Senats vom 12. Oktober 2022 sieht vor, die Altersgrenze zur Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres anzuheben.

Zukünftig könnten Sie also mit 46 Jahren keine Finanzbeamtin mehr werden, aber mit 51 Jahren Beamtin im Schuldienst von Berlin. Ob die damit nur vergleichsweise kurze Zeit im Beamtenverhältnis auch eine allgemeine oder besondere Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erforderlich macht, wird der Berliner Senat auch noch zu beantworten haben.

Im Ausland erworbene Lehramtsabschlüsse

Komplizierter wird es, wenn eine im Ausland erworbene Lehramtsausbildung mit einem Laufbahnzweig nach der BLVO gleichgesetzt werden kann. Die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Lehramtsabschlusses muss durch die jeweilige Lehrkraft bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt werden. Im Anerkennungsverfahren sind eine Vielzahl von Unterlagen und Nachweisen beizubringen. Es kann also mit der Gleichstellung und der Beschäftigung als gleichwertige/-r und gleich bezahlte/-r Lehrerin oder Lehrer im Berliner Schuldienst etwas dauern.

Wenn Sie Beamtin oder Beamter im Berliner Schuldienst werden wollen und Fragen zu Ihren individuellen Rechten haben, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin.

Rechtsanwalt Jens Koehn, Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Berlin

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