Am 9. Februar 2023 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das lang erwartete Gesetz beschlossen. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer können in das Beamtenverhältnis berufen werden, wenn sie in diesem Jahr 52 Jahre alt werden oder jünger sind.
In meinem Beitrag vom 25.10.2022, Verbeamtung im Schuldienst von Berlin, habe ich bereits über die Hintergründe berichtet. Nach dem nunmehr verabschiedeten Gesetz soll die Verbeamtung zunächst mit den Jahrgängen 1971 bis 1973 fortgesetzt werden.
Die Umstellung im Berliner Schuldienst wirft nicht wenige Fragen auf und ist für die Verwaltung der Hauptstadt eine gewiss nicht geringe Herausforderung.
Sobald Sie Klärungsbedarf hinsichtlich der Voraussetzungen oder jedweder beamtenrechtlicher Aspekte haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Koehn, Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, gern beratend und gegebenenfalls vertretend zur Verfügung.